Wenn Sie mehr wissen wollen:
Informationen zur Mitgliedschaft
Aktuelle Hinweise:
Die BürgerWIND Westfalen eG nimmt aktuell keine neuen Mitglieder auf. Sobald die Genossenschaft ihrer Pforten für weiteres Kapital öffnet, werden die bestehenden Mitglieder und die Öffentlichkeit rechtzeitig über die Medien informiert.
Grundsätzlich gilt: Mitglied der Genossenschaft wird man bereits ab einem Geschäftsanteil von 500 €. Höhere Beteiligungen müssen ein Vielfaches von 500 € betragen, also immer auf eine volle Anzahl von Geschäftsanteilen lauten. Pro Mitglied gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro. Nach der Zustimmung des Vorstandes erhält jedes Mitglied eine Mitteilung über die Annahme des Beitritts.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Mitgliederliste können Sie Ihre Rechte als Mitglied der Genossenschaft wahrnehmen und sind im Folgequartal der Einzahlung des Geschäftsanteils nach den Vorgaben der Genossenschaftssatzung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft beteiligt und somit dividendenberechtigt.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch persönlich:
BürgerWIND Westfalen eG
Catharina Hoff
Tel.: 0 52 51 / 68 25-719
c.hoff@buergerwind-westfalen.de