Wenn Sie mehr wissen wollen:
Informationen zur Mitgliedschaft
Aktuelle Hinweise:
Die BürgerWIND Westfalen eG öffnet wieder ihre Pforten für neues Kapital und neue Mitglieder. Ab dem 31.10. können Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Paderborn bei der Energiegenossenschaft wieder Anteile an Windkraftprojekten erwerben. Im ersten Zuge wollen wir mit dem Kapital eine weitere, eigene Windenergieanlage erwerben. Weitere Anlagemöglichkeiten sind für das kommende Jahr vorgesehen.
Wenn Sie bereits Mitglied der Genossenschaft sind, haben Sie die Möglichkeit, ihre Anteile zu erhöhen. Dazu füllen sie bitte das Dokument zur Aufstockung der Geschäftsanteile aus (als PDF unter „weitere Formulare“ verfügbar). Das unterschriebene Dokument schicken Sie bitte anschließend an die BürgerWIND Westfalen eG.
Mitglied der Genossenschaft kann jede Privatperson werden, aber auch Unternehmen und Organisationen können beitreten. Hierzu reicht es aus, die Beitrittserklärung (als PDF unter dem Punkt „Beitrittsunterlagen“ verfügbar) auszufüllen und an die Genossenschaft zu senden. Sobald der Vorstand der Beitrittserklärung zugestimmt hat, sind Sie Mitglied der Genossenschaft und werden in die Mitgliederliste eingetragen.
Sie können der Genossenschaft bereits mit nur einem Geschäftsanteil von 500 € beitreten. Höhere Beteiligungen müssen ein Vielfaches von 500 € betragen, also immer auf eine volle Anzahl von Geschäftsanteilen lauten. Pro Mitglied gilt eine Obergrenze von 100.000 Euro. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs entsprechend berücksichtigt und bearbeitet. Nach der Zustimmung des Vorstandes erhalten Sie eine Mitteilung über die Annahme Ihres Beitritts.
Die Einlagesumme ist erst nach der erfolgten Annahme des Beitritts auf das Konto der Genossenschaft einzuzahlen. Eine verfrühte Zahlung der Summe birgt keine Vorteile, sondern führt zu einer nachrangigen Bearbeitung.
Eine spätere Zeichnung zusätzlicher Geschäftsanteile über den zunächst gewünschten Betrag hinaus ist – je nach Verfügbarkeit von Genossenschaftskapital – jederzeit möglich. Grundlage dafür ist, dass Ihre Mitgliedschaft bestätigt, die ursprüngliche Beitrittssumme eingezahlt und die maximale Anlagesumme von 100.000 Euro noch nicht erreicht ist.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Mitgliederliste können Sie Ihre Rechte als Mitglied der Genossenschaft wahrnehmen und sind im Folgequartal der Einzahlung des Geschäftsanteils nach den Vorgaben der Genossenschaftssatzung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft beteiligt und somit dividendenberechtigt.
Bei Fragen zur Mitgliedschaft helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne auch persönlich:
BürgerWIND Westfalen eG
Catharina Hoff
Tel.: 0 52 51 / 68 25-719
c.hoff@buergerwind-westfalen.de