Erste Beteiligung der Genossenschaft in Büren
Projekt Windpark Wewelsburg
In der Nähe von Büren-Wewelsburg befindet sich der Windpark Wewelsburg mit 11 Windenergieanlagen von jeweils 2,3 Megawatt Leistung. Pro Jahr sollen die Anlagen laut Windgutachten durchschnittlich rund 54 Millionen Kilowattstunden Strom erzeugen – das entspricht rechnerisch dem Strombedarf von etwa 15.500 durchschnittlichen Haushalten. Der Windpark wird von mehreren Gesellschaften betrieben.
Beteiligung der Genossenschaft
Die BürgerWIND Westfalen eG hat sich an einer der Betreibergesellschaften im Windpark, der Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG, als Kommanditistin beteiligt. Diese Gesellschaft hatte den Windpark bereits geplant und realisiert; sie betreibt nun 4 der insgesamt 11 Anlagen. Im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens hat die Genossenschaft der Wewelsburger Windenergie Kapital in Höhe von 3 Millionen € zur Verfügung gestellt. Aus den vereinbarten Zinsen zahlt die Genossenschaft Dividenden für ihre Mitglieder. Die Erträge der Genossenschaft sind damit von den jährlich schwankenden Erträgen des Windparks grundsätzlich unabhängig. Die Laufzeit des flexiblen Darlehens ist auf maximal 20 Jahre vereinbart.
Auf dieser Seite erfahren Sie Einzelheiten zur Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG, um sich ein Bild über die Investition der Genossenschaft machen zu können!
Die Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG
Kurzübersicht des Projektes
Beschreibung | 4 Windenergieanlagen in einem Windpark mit insgesamt 11 baugleichen Anlagen. Ausgleich der Ertragsunterschiede aller Anlagen des Windparks mittels Ergebnispoolung. |
Windenergieanlagen | 4 Anlagen vom Typ E-82 E2 des deutschen Herstellers Enercon mit einer Nennleistung von jeweils 2,3 MW. Die Nabenhöhe liegt bei 138 m, der Rotordurchmesser bei 82 m. |
erwarteter Windertrag |
Für den gesamten Windpark waren drei Ertragsprognosen unterschiedlicher Gutachter angefertigt worden. Nach technischen und Sicherheitsabschlägen wurde ein Ertrag von durchschnittlich 4.943.000 kWh Strom pro Anlage und Jahr prognostiziert. Bezogen auf die 4 Anlagen der Beteiligungsgesellschaft sind dies 19.772.000 kWh im Jahr, bezogen auf den Gesamtpark 54.373.000 kWh. |
reale Erträge | Die Realerträge liegen bisher über der Prognose |
Der Standort
Die Anlagen der Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG befinden sich in einem Windpark mit insgesamt 11 baugleichen Anlagen vom Typ Enercon E-82 auf Türmen mit einer Nabenhöhe von 138 Metern. Der Windpark liegt auf dem Gebiet der Stadt Büren, südlich der Ortschaft Wewelsburg und der Autobahn 44 (siehe Übersichtskarte). Die Gesellschaft betreibt die Anlagen an den Standorten 1, 3, 4 und 5 (in der Detailkarte des Windparks zu erkennen) – die weiteren Anlagen des Windparks gehören anderen Betreibergesellschaften.
Der Windpark wurde auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche der Paderborner Hochebene errichtet. Sie wird nach Norden hin durch die Autobahn 44, nach Westen und Osten durch Täler mit Waldbestand und nach Süden hin durch Waldbestand begrenzt. Sie steigt von Norden nach Süden hin bis auf etwa 380 Meter ü. NN. an. Die Standorte der 11 Anlagen liegen in Höhen von 274 bis 303 m ü. NN. Östlich der Windparkfläche befindet sich in rund 3 Kilometern Entfernung ein bereits bestehender Windpark mit 10 Anlagen vom gleichen Typ (Enercon E-82 auf 138 m-Turm). In ähnlicher Entfernung ist nach Westen hin ebenfalls ein Windpark mit 12 Anlagen gleichen Typs geplant.
Die Genehmigungen für die 11 Anlagen des Windparks sind vom Kreis Paderborn am 14.12.2010 nach den Richtlinien des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes erteilt worden („BImSch-Genehmigung). Alle für den Windpark erforderlichen Grundstücke hat die Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG von den Eigentümern angepachtet und die Nutzung durch entsprechende Grunddienstbarkeiten gesichert. Gleiches gilt für die Grundstücke der erforderlichen Kabeltrasse zur Netzanbindung.
Die Windenergieanlagen
Eingesetzt werden Windenergieanlagen vom Typ E-82 des deutschen Herstellers Enercon. Mehr Informationen zu diesem Anlagentyp finden Sie unter dem Punkt „Windenergieanlagen unserer Projekte“.
Anwohnerschutz
Windenergieanlagen können Anwohner durch Geräusche und Schattenwurf belästigen. Beide Aspekte wurden im Genehmigungsverfahren überprüft. Demnach liegen die nächsten Einzelgebäude im Außenbereich von den jeweils nächstgelegenen Anlagen 696 m bzw. 844 m entfernt, die nächstgelegene geschlossene Bebauung sogar 1.716 m. Das Schallgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der im Außenbereich maximal zulässige Schalldruckpegel von 45 db(A) bzw. der in einem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässige Pegel von 40 db(A) jeweils deutlich unterschritten wird. Aus Sicht der „Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm“ bestehen daher laut Gutachten keinerlei Bedenken.
Das Schattenwurfgutachten kam zu dem Ergebnis, dass an einem Gebäude nördlich der Anlagen störendem Schattenwurf möglich ist. Durch zeitlich begrenzte Abschaltung der Anlagen (die prozentuale Abschaltzeit beträgt nur rund 0,04 Prozent der Gesamtbetriebszeiten im Windpark) wird diesem Problem begegnet.
Windgutachten und Stromertrag
Die Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG hatte im Zuge der Windpark-Planungen drei Windgutachten verschiedener Gutachterbüros erstellen lassen. Alle Gutachter arbeiteten ausschließlich auf der Basis von Computermodellen mithilfe langjähriger regionaler Wetterdaten, Kartenmaterial sowie Beschreibungen der Geländerauigkeit. Zur Validierung wurden auch Ertragsdaten bereits bestehender Windenergieanlagen herangezogen. Im vorliegenden Fall war dies gut möglich, da ein Park mit 10 fast baugleichen Anlagen nur rund 3 km entfernt bereits in Betrieb war.
Die Gutachten kamen zu sehr ähnlichen Ergebnissen und prognostizierten für den gesamten Windpark Roherträge 68,6 Millionen Kilowattstunden (kWh), 66,5 Mio. kWh sowie 66,3 Mio. kWh. Von diesen Roherträgen zog die Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG Sicherheitsabschläge und technische Abschläge ab und plante den Windpark mit einer Netto-Ertragsprognose von 54.373.000 kWh. Da zwischen den Betreibergesellschaften ein Poolertrag geschlossen wurde (Erläuterung siehe nächster Absatz) wurde in der Planung der Stromertrag für alle Standorte anteilig mit jeweils 4.943.000 kWh angesetzt, für die vier Standorte der Wewelsburger Windenergie also mit 19.772.000 kWh.
Betrieb der Anlagen, Versicherungen und Risikostreuung durch den Poolvertrag
Die Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG hat ihre Anlagen umfangreich gegen Risiken und Produktionsausfälle abgesichert. Hierdurch wird eine Vielzahl typischer Risiken, die während des Betriebes auftreten können, minimiert. Im Wesentlichen tragen drei Säulen zu dieser Absicherung bei:
Das Enercon-Partner-Konzept und Garantieleistung
Die Herstellergarantie der Firma Enercon sichert in den ersten beiden Jahren größere Schäden weitgehend ab. In der Folge deckt bis zum 15. Betriebsjahr der mit Enercon vereinbarte Vollwartungsvertrag (Enercon-Partner-Konzept, EPK) eine große Anzahl von Betriebsrisiken. Enercon übernimmt im Rahmen des EPK alle Wartungsarbeiten, sämtliche Material- und Personalkosten für Reparaturen sowie ggf. die anfallenden Transport- und Krankosten, bietet Rund-um-die-Uhr-Fernüberwachung an sieben Tagen der Woche und garantiert über den gesamten Vertragszeitraum eine technische Verfügbarkeit der Anlagen von mindestens 97 %. Wird die Verfügbarkeit unterschritten, erhält die Gesellschaft eine Ausgleichszahlung für den Ertragsausfall. Damit sind praktisch alle aus Schäden und Verschleiß der Anlage selbst resultierenden Reparatur- und Kostenrisiken abgedeckt.
Versicherungen
Das EPK greift nicht bei Schäden, die beispielsweise durch Vandalismus, Naturgewalten, Blitzschlag, höhere Gewalt etc. verursacht werden. Zur Abdeckung dieser Risiken wird eine ergänzende Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Ebenfalls nicht vom EPK gedeckt sind die Unterhaltungs- und Reparaturkosten am internen Stromnetz des Windparks sowie an der Netzanschlusstrasse. Auch Ertragsausfälle durch Fehler im internen Netz sowie im öffentlichen Netz der RWE sind nicht durch das EPK gedeckt. Für Schäden des Parknetzes greift eine Betriebsunterbrechungsversicherung.
Für die Anlagen wird hier eine speziell auf das EPK zugeschnittene Ergänzungsversicherung gegen Maschinenbruch und Betriebsunterbrechungen abgeschlossen. Hiermit werden beinahe alle nicht durch das EPK gedeckten Risiken aufgefangen – hierzu gehören Maschinenbruch, Kurzschluss, Vandalismus, Sturm, Brand, Blitz- und Hagelschäden sowie weitere Risiken. Ebenfalls abgesichert werden Haftpflichtrisiken, beispielsweise gegen Umweltschäden (u. a. Ölleckagen), Personen- und Sachschäden infolge beschädigter Rotorblätter, Eiswurf und eine Reihe weiterer Risiken.
Poolvertrag
Für die einzelnen Standorte der Windenergieanlagen im Windpark ergeben sich naturgemäß deutliche Ertragsunterschiede (zum Beispiel durch gegenseitige Windabschattung). Die Wewelsburger Windenergie und die anderen im Windpark engagierten Betreibergesellschaften haben allerdings einen sogenannten Poolvertrag geschlossen, um diese Ertragsunterschiede auszugleichen und Betriebsrisiken zu streuen. Durch einen Ausgleich der Einnahmen wird gewährleistet, dass keine Gesellschaft aufgrund eines besseren oder schlechteren Standortes Vor- oder Nachteile erfährt. Auch Einnahmeausfälle, beispielsweise durch Schäden, schlechtere Verfügbarkeit oder andere Betriebsrisiken, werden zwischen den Gesellschaften ausgeglichen.
Der Poolvertrag erreicht auf diese Weise, dass alle Betreibergesellschaften des Windparks nach Anzahl ihrer Standorte wirtschaftlich weitestgehend gleichgestellt werden. Trotz der Aufteilung in Einzelgesellschaften bleibt so die Risikostreuung – der wesentliche Vorteil eines Windparks gegenüber Einzelstandorten – erhalten. Der Poolvertrag verbindet somit die Vorteile kleinerer, flexiblerer Betreibergesellschaften mit der Risikostreuung des Gesamtwindparks mit 11 Anlagen.
Um das Funktionieren des Poolvertrages zu gewährleisten, werden im Windpark von allen Gesellschaften baugleiche WEA vom Typ Enercon E-82 E2 betrieben. Außerdem setzt der Poolvertrag wesentliche gemeinsame Standards fest, an die sich alle Gesellschaften bei Betrieb, Wartung und Reparatur Ihrer Anlagen halten müssen. Der Poolvertrag ist für die gesamte Betriebszeit des Windparks vereinbart.
Beteiligung und Darlehen der Genossenschaft an die Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG
Die BürgerWIND Westfalen eG hat sich als Gesellschafterin an der Wewelsburger Windenergie GmbH & Co. KG beteiligt und an diese nachfolgend ein Gesellschafterdarlehen vergeben. Zuvor sind natürlich die Ertragsprognosen der Wewelsburger Windenergie geprüft worden.
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Wewelsburger Windenergie wurden von den Stromertragsprognosen der Windgutachten Sicherheitsabschläge und technische Abschläge in Höhe von 18% vorgenommen. Wie oben unter “Stromertrag” dargestellt, ergibt sich so für die vier Standorte der Wewelsburger Windenergie eine Ertragsprognose von 19.772.000 kWh pro Jahr.
Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für 20 Jahre aufgestellt, die die zum Planungszeitpunkt absehbaren Kosten, Preissteigerungen und Reserven für unerwartete Kosten beinhaltete. Auch die Kosten für das von der BürgerWIND Westfalen eG zur Verfügung gestellte Gesellschafterdarlehen wurden hier eingerechnet. Auf dieser Basis erwartete die Wewelsburger Windenergie über den prognostizierten Zeitraum ein deutlich positives Betriebsergebnis. Laut Prognose wird sie Zins und Tilgung des Darlehens der Genossenschaft termingerecht leisten können.
Erträge der Genossenschaft
Die Genossenschaft erwirtschaftet für ihre Mitglieder Erträge aus der Beteiligung an der Wewelsburger Windenergie. Aufgrund der vereinbarten regelmäßigen Zinszahlungen konnte die Genossenschaft von Beginn an Erträge erzielen, die zudem nicht den Schwankungen durch unterschiedlich gute Windjahre unterliegen. Die für direkt beteiligte Kommanditisten eines Windenergieprojektes längere Wartezeit bis zu den ersten namhaften Erträgen sowie die natürlichen Ertragsschwankungen sind daher für Genossenschaftsmitglieder kein Thema. Allerdings endet das Engagement der Genossenschaft spätestens nach 20 Jahren, sodass ab diesem Zeitpunkt aus dem Projekt Windpark Wewelsburg keine Erträge mehr erzielt werden können.